Wiederholungsrezept eingeführt

Künftig können Ärzte für gesetzlich Krankenversicherte Wiederholungsrezepte ausstellen. Die Verordnung erlaubt dann eine bis zu dreimal wiederholende Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. "Besonders chronisch Kranke werden von dieser Regelung profitieren", sagte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Wenn klar sei, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessere oder verschlechtere, dann könne der Arzt von dem Wiederholungsrezept Gebrauch machen - zum Beispiel bei Diabetikern. Die Regelung werde die Arztpraxen entlasten, so Krauß. In der Praxis würden heute viele Patienten zum Arzt bestellt. Ohne Untersuchung werde lediglich das gleiche Medikament erneut verschrieben. Das könne der Arzt nun ändern. Patienten sollten ihren Arzt auf die Neuregelung ansprechen. Mit der Verabschiedung des Masernschutzgesetzes am Donnerstag hatte der Bundestag diese Änderung beschlossen.