Nachfolgend finden Sie Informationen bzw. Tipps, wo Sie sich informieren können. Viel ist jetzt im Fluss. Wir brauchen weitere Hilfsangebote gerade für besonders betroffene Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen. In den kommenden Tagen wird es dazu mehr zu sagen geben.
Informationen zum Corona-Virus
Hier möchte ich insbesondere auf die Informationen des Robert-Koch-Instituts verweisen: www.rki.de
Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert ausführlich: Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) informiert über gesundheitliche Aspekte zu Corona unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Verfügung des Freistaates Sachsen zur Schließung von Einrichtungen
Mehr Infos gibt es hier: www.staatsregierung.sachsen.de
Kurzarbeitergeld
Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld greifen. Es kann auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Verdienstausfall
Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde. Die Landesdirektion ist zuständig bei Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot: www.lds.sachsen.de/soziales
Zulässigkeit von Sonntagsarbeit
Hier ist die Landesdirektion zuständig: www.lds.sachsen.de/bekanntmachung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Auswirkungen von Corona: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen
Informationen zu Reisebeschränkungen
Informationen zu Quarantäne, Reisebeschränkungen, Grenzkontrollen und der Absage von Veranstaltungen bietet das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: www.bmi.bund.de
Informationen zu Kreditprogrammen
Allgemeine Informationen finden Sie auf einer eigens für Betroffene der Corona-Krise eingerichteten Internetseite: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft
oder auf der Sonderseite der Homepage der KfW: www.kfw.de/kfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles
Folgende Programme können Unternehmen bei Liquiditätsengpässen helfen:
A. Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
Link zum ERP-Gründerkredit - Startgeld
Link zum ERP-Gründerkredit - Universell
B. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
Link zum KfW-Unternehmerkredit
Die genannten Kredite sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der KfW, Ihres Landesförderinstituts
und bei allen Banken und Sparkassen.
Ferner bieten die Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaftsprogramme Ausfallbürgschaften an. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen und stehen insbesondere auch kleinen und mittleren
Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.
Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro werden diese durch die
Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt die
jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Auch die Länder haben verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen.