Informationen zum Corona-Virus

Nachfolgend finden Sie Informationen bzw. Tipps, wo Sie sich informieren können. Viel ist jetzt im Fluss. Wir brauchen weitere Hilfsangebote gerade für besonders betroffene Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen. In den kommenden Tagen wird es dazu mehr zu sagen geben.

 

Informationen zum Corona-Virus

Hier möchte ich insbesondere auf die Informationen des Robert-Koch-Instituts verweisen: www.rki.de

Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert ausführlich: Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) informiert über gesundheitliche Aspekte zu Corona unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus

 

Verfügung des Freistaates Sachsen zur Schließung von Einrichtungen

Mehr Infos gibt es hier: www.staatsregierung.sachsen.de

 

Kurzarbeitergeld

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld greifen. Es kann auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Verdienstausfall

Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde. Die Landesdirektion ist zuständig bei Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot: www.lds.sachsen.de/soziales 

Zulässigkeit von Sonntagsarbeit

Hier ist die Landesdirektion zuständig: www.lds.sachsen.de/bekanntmachung              

Individuelle Fragen von Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Coronavirus-Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums unter der Nummer: 030 18615 1515 (montags - freitags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr).  Derzeit rufen dort viele Menschen an. Ich bitte daher um Verständnis und Geduld, wenn eine telefonische Kontaktaufnahme nicht sofort möglich ist. Ehe man anruft, sollte man schauen, ob sich die Information nicht auch auf den genannten Internetseiten findet.
 
Arbeitsrechtliche Auswirkungen durch Corona

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Auswirkungen von Corona: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen

Informationen zu Reisebeschränkungen

Informationen zu Quarantäne, Reisebeschränkungen, Grenzkontrollen und der Absage von Veranstaltungen bietet das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: www.bmi.bund.de 

Informationen zu Kreditprogrammen

Allgemeine Informationen finden Sie auf einer eigens für Betroffene der Corona-Krise eingerichteten Internetseite: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft 

oder auf der Sonderseite der Homepage der KfW: www.kfw.de/kfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles

Folgende Programme können Unternehmen bei Liquiditätsengpässen helfen:
A. Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
Link zum ERP-Gründerkredit - Startgeld
Link zum ERP-Gründerkredit - Universell

B. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
Link zum KfW-Unternehmerkredit

Die genannten Kredite sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der KfW, Ihres Landesförderinstituts und bei allen Banken und Sparkassen.
Ferner bieten die Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaftsprogramme Ausfallbürgschaften an. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen und stehen insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.
Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Auch die Länder haben verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen.