Pflegebedürftige und behinderte Menschen haben ab 1. Juli Anspruch auf vorbeugende Leistungen, um Zahnerkrankungen zu verhindern. Darüber informierte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. "Die Betroffenen haben künftig einen Rechtsanspruch auf die Entfernung harter Zahnbeläge", so Krauß. Dies könne jedes halbe Jahr erfolgen. Außerdem könne jedes Halbjahr der Zustand der Zähne und des Mundes geprüft werden. Daraus werde dann ein individueller Mundgesundheitsplan erstellt - mit Empfehlungen zur Zahnhygiene, zur Fluoridanwendung, zur zahngesunden Ernährung sowie der Verhinderung von Mundtrockenheit. Dieser Plan werde den Versicherten beziehungsweise deren Helfern genau erläutert. "Ich bin zuversichtlich, dass es dadurch gelingt, die Zahngesundheit bei Pflegebedürftigen und behinderten Menschen zu verbessern", so der Gesundheitspolitiker. In vielen Fällen seien die Betroffenen derzeit nur eingeschränkt in der Lage, die tägliche Mundpflege durchzuführen. Deshalb sei es um die Mundgesundheit nicht zum Besten bestellt.