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Selbstständige zahlen geringere Krankenkassen-Beiträge

Schwarzenberg/Berlin. Selbstständige können sich künftig deutlich preiswerter gesetzlich krankenversichern. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch den Gesundheitsausschuss des Bundestages passierte. "Gerade Selbstständige mit geringen Einnahmen und Existenzgründer werden davon profitieren", sagte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Bislang hätten jene sich häufig für eine private Krankenversicherung entschieden, da diese weniger Beiträge verlangt habe. "Im Rentenalter erfolgte dann häufig das böse Erwachen, weil Beiträge von 600 bis 700 Euro gezahlt werden mussten", sagte Krauß. Der Mindestbeitragssatz für Selbstständige werde im kommenden Jahr bei durchschnittlich 156 Euro liegen, erklärte der CDU-Politiker. Bislang seien es 343 Euro. Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Am Donnerstag soll das Gesetz im Plenum beschlossen werden.

 

Zum Hintergrund: Auf Antrag der Regierungskoalition wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage weiter abgesenkt. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf 1141,88 Euro vorgeschlagen. Künftig soll diese Messgröße nach Ansicht der Regierungskoalition bei 1038,33 Euro liegen (für das Jahr 2019; für das Jahr 2018 wären es 1015). Aktuell liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei 2283,75 Euro. Alle gesetzlich versicherten hauptberuflich Selbstständigen, deren beitragspflichtige Einkünfte die Mindestbemessungsgrundlage nicht überschreiten, werden zukünftig auf dieser Grundlage Beiträge entrichten.