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§ 219a bleibt

Berlin. CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Werbeverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen begrüßt. "Es ist richtig, dass der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch nicht gestrichen wird", sagte Krauß. Für eine rechtswidrige Maßnahme wie den Schwangerschaftsabbruch dürfe weiterhin nicht geworben werden. Damit bleibe klargestellt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit - nämlich dem Leben zu dienen - gleichgesetzt werden dürfe. Der Arzt habe jedoch weiterhin die Möglichkeit, zu informieren, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführe. Das werde nun explizit im Gesetz erwähnt, so Krauß.