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Krauß für Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Schwarzenberg. CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß hat sich für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgesprochen. "Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der darf dann nicht aufs Sozialamt geschickt werden, um die Grundrente zu beantragen", sagte der Sozialpolitiker. Das Konzept aus dem Bundesarbeitsministerium sei daher richtig.  Dass sich Leistung lohnen müsse, sei christdemokratisches Grundverständnis. Durch eine Bedürftigkeitsprüfung würden jene Menschen ausgeschlossen und benachteiligt, die für ihr Alter vorgesorgt hätten.

 

Die Grundrente sei das wichtigste sozialpolitische Thema dieser Wahlperiode, sagte Krauß. "Es geht hier um eine grundlegende Gerechtigkeitsfrage - nämlich darum, ob sich Arbeit lohnt", so der 43-Jährige. Viele Geringverdiener hätten heute selbst nach 45 Beitragsjahren eine Rente, die auf Sozialhilfe-Niveau liege. "Wer sein Leben lang gearbeitet, muss eine Rente erhalten, die oberhalb der Grundsicherung liegt", forderte Krauß. Eine Bäckerei-Verkäuferin, die jeden Tag an der Kasse gestanden habe, müsse im Alter mehr haben als derjenige, die nie in seinem Leben eine Schaufel in die Hand genommen habe. Ansonsten hätte es sich für sie nicht gelohnt, ein Leben lang in die Rentenkasse einzuzahlen. Vor der Einführung des Mindestlohnes hätten viele Beschäftigte - gerade auch im Osten - zu Löhnen gearbeitet, die zu keiner auskömmlichen Rente führten.

 

Auf die Bedürftigkeitsprüfung sollte verzichtet werden, forderte Krauß. "Sie entspricht nicht der Systematik unseres Rentenrechts, weil Rente für Lebensleistung gezahlt wird und nicht nur dann, wenn jemand bedürftig ist", sagte Krauß, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU-Sozialausschüsse ist. Zudem liege das Schonvermögen im Alter lediglich bei 5000 Euro. "Wer ein Auto besitzt oder Geld für die eigene Beerdigung zurückgelegt hat, würde von der Grundrente gar nichts haben, wenn die Bedürftigkeit geprüft wird", kritisierte Krauß. Dadurch würden all jene bestraft, die für das Alter vorgesorgt hätten. "Der Sparer darf im Alter nicht der Gekniffene sein", forderte Krauß.

 

Das Konzept aus dem Bundesarbeitsministerium müsse in den nächsten Wochen kritisch geprüft werden. Wer in Vollzeit gearbeitet habe, dürfe nicht genauso behandelt werden wie ein Teilzeit-Beschäftigter. Hier brauche es eine Differenzierung, damit sich Leistung lohne, so Krauß.

 

Das Bundesarbeitsministerium hatte am Sonntag Eckpunkte für die Grundrente skizziert. Demnach sollen die Grundrente jene erhalten, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt haben.