Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben am Mittwoch einen Änderungsantrag in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht, der den Ärzten die Angst vor Rückzahlungen nehmen soll. "Das Regressgespenst wird künftig nicht mehr durch die Arztpraxen geistern", sagte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Die Angst vor Rückforderungen habe einigen Ärzten die Freude am Beruf genommen. Das solle künftig nicht mehr der Fall sein, sagte Krauß.
Bislang werden mindestens zwei Prozent aller niedergelassenen Ärzte im Quartal geprüft - zufällig ausgewählt, ohne dass es vorher Auffälligkeiten gab. Künftig soll es maximal zwei Prozent der Ärzte treffen - und auch nur dann, wenn mindestens eine Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung einen begründeten Antrag stellt. Prüfungen nach Durchschnittswerten soll es zukünftig nicht mehr für Ärzte geben, die in unterversorgten Gebieten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten arbeiten. Gleiches gilt für Regionen, in denen ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde. "Landärzte, die richtig viele Patienten haben, weil es in der Region wenige Ärzte gibt, sollen von unnötigen Prüfungen verschont werden", sagte Krauß. Es sei selbsterklärend, dass ein Arzt mit überproportional vielen Patienten auch mehr verschreibe.
Unterversorgung liegt vor, wenn der tatsächliche Versorgungsgrad in der hausärztlichen beziehungsweise allgemeinen fachärztlichen Versorgung um mehr als 25 Prozent unter dem ausgewiesenen Bedarf liegt. Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen können für eine Region eine drohende Unterversorgung aussprechen, auch dann, wenn de facto noch keine Unterversorgung besteht; diese jedoch zum Beispiel aufgrund der Altersstruktur der dort tätigen Ärzte zukünftig zu erwarten ist. Auch kann ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf feststellt werden, obwohl eine Region - gemessen an den gesetzlichen Vorgaben - nicht unterversorgt ist.
Regress-Verfahren werden verkürzt
"Künftig wird es auch keine zermürbenden, in die Länge gezogenen, Prüfverfahren geben", kündigte der CDU-Politiker an. Bislang können Ärzte bis zu vier Jahre nach Erlass des Honorarbescheides geprüft werden. Diese Frist soll auf zwei Jahre verkürzt werden. Nachforderungen oder Kürzungen sind auch nur noch innerhalb von zwei Jahren möglich, so Krauß. Die Höhe der Nachforderungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise werde außerdem auf den Mehrbetrag begrenzt, der nach Abzug der verordnungsfähigen Leistung verbleibt. Der am Mittwoch eingebrachte Änderungsantrag soll in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingearbeitet werden. Geplant sei, das Gesetz im kommenden Monat durch den Bundestag zu bringen, erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker.