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351 Mindestlohn-Verstöße in Sachsen

Berlin. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr 2626 Arbeitgeberprüfungen in Sachsen durchgeführt. Das teilte das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß mit. Der Zoll leitete 1784 Ordnungswidrigskeitsverfahren ein, darunter 351 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Hierunter fallen sowohl Fälle, in denen der Mindestlohn vorenthalten wurde als auch Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. "Im Durchschnitt wird ein Betrieb aller 43 Jahre kontrolliert", sagte Krauß. Die Auswahl der Betriebe durch den Zoll sorge dafür, dass in erster Linie jene besucht würden, wo das Risiko von Verstößen besonders hoch sei. Mithin blieben die allermeisten Unternehmen von den Prüfungen verschont. "Dieses Prüfschema ist richtig, weil hier die Qualität der Prüfung im Vordergrund steht und nicht die Anzahl", sagte der CDU-Politiker.