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Krankenhäuser können Heimfahrten verordnen

Berlin. Krankenhäuser können künftig Heimfahrten für ihre Patienten verordnen. Bislang sei dies den niedergelassenen Ärzten vorbehalten gewesen, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß am Mittwoch in Berlin. Die Neuregelung finde sich im Terminservice- und Versorgungsgesetz, das der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch verabschiedet hatte. "Die bisherige Regelung zu den Krankentransporten war nicht lebenspraktisch, weil natürlich ein Krankenhausarzt nach einer stationären Behandlung am besten einschätzen kann, ob der Patient nach Hause gefahren werden muss oder nicht", sagte Krauß.

 

 

Weiterhin können die Krankenhäuser Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege und andere Pflegeleistungen verordnen. "Das Entlassmanagement der Krankenhäuser erhält damit mehr Möglichkeiten", sagte Krauß. Es werde eine Sektorengrenze eingerissen. Patienten könnten damit nahtlos nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Pflegeeinrichtung übergehen.