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Ausreisepflichtige effizienter abschieben

CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß begrüßt die jüngsten Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages in den Bereichen Migration und Asyl.

 

„Die Koalition hat sich auf ein Bündel von acht Einzelgesetzen im Bereich Fachkräftegewinnung, Migration und Asyl verständigt, wovon wir heute im Deutschen Bundestag sieben Gesetze beschlossen haben“, sagte Krauß in Berlin. Einerseits werde damit die Zuwanderung von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung erleichtert. Gleichzeitig würden jedoch auch die Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht geschärft. So sei nun bei Personen mit Fluchtgefahr eine Abschiebehaft in regulären Justizvollzugsanstalten möglich. Des Weiteren würden die Hürden für die Möglichkeiten des Betretens der Wohnungen von Ausreisepflichtigen durch die Polizei gesenkt, teilte Krauß weiter mit. Ausländer, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl erhalten hätten, könnten in Deutschland keine Sozialleistungen mehr erhalten.

 

 

„Recht muss Recht bleiben und auch konsequent durchgesetzt werden“, sagte Krauß. Mit diesem Gesetzespaket schaffe man hierfür die notwendigen Voraussetzungen. „Wer kein Asyl erhalten hat, muss schnellstmöglich in sein Heimatland zurück“, so der CDU-Politiker aus dem Erzgebirge.