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Zahnärztliche Vorsorge nun vom ersten Zahn an

Für Kleinkinder gesetzlich krankenversicherter Eltern gibt es ab Juli drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren verbessere sich dadurch die Versorgung, sagte CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß.

 

Künftig dürften Eltern die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen, informierte Krauß.  "Damit kann vom ersten Zahn an Vorsorge betrieben werden", so der Gesundheitspolitiker. Jedes siebte Kind unter drei Jahren sei bereits von Karies betroffen. "Nuckelflaschen-Karies kann durch die Untersuchungen nunmehr schneller erkannt werden", sagte Krauß.

 

Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen - inklusive eingehender Untersuchung, Beratung der Eltern und Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Ferner haben Kleinkinder zweimal im Halbjahr einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. So soll frühkindlicher Karies vorgebeugt werden, erklärte Krauß.

 

 

Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits im vergangenen Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet. Unter anderem sind im "Gelben Heft" nun Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten.