Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (CDU) wirbt für eine stärkere betriebliche Altersvorsorge. „Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche eine wichtige Säule“, sagte Krauß.
Kleinere und mittlere Unternehmen in der Region könnten die betriebliche Altersvorsorge zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern nutzen. Das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) biete dafür einige Anreize, so der CDU-Politiker.
Für Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro bestehe die Möglichkeit eines staatlich geförderten Zuschusses des Arbeitgebers, um damit die Betriebsrente aufzubessern. Arbeitgeber werden hierbei unterstützt, indem ein Teil steuerlich geltend gemacht werden kann. „Diese Möglichkeit ist leider noch zu unbekannt“, sagte Krauß.
Zudem gibt es für eine Zusatzrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge einen Freibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das heißt, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und zu einer monatlich ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und bis maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt.
Viele weitere Informationen hält die aktuelle Broschüre Betriebliche Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung bereit.
Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de