130 Langzeitarbeitslose aus dem Erzgebirge sind in eine Fördermaßnahme gekommen, bei der bis zu 100 Prozent der Lohnkosten übernommen werden. „Ich bin sehr froh, dass Wirtschaft, Vereine und Kommunen dieses neue Förderinstrument so intensiv nutzen“, sagte CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß. Es richtet sich an Menschen, die sechs Jahre lang arbeitslos waren. „Mit dem Programm können Menschen eine sinnvolle Beschäftigung bekommen, die es ansonsten sehr schwer hätten, auf den Arbeitsmarkt zu kommen“, sagte Krauß. Mittlerweile gebe es im Erzgebirge zwar fast Vollbeschäftigung, doch nicht jeder Arbeitslose sei in der Lage, einen eigenen Lohn zu erwirtschaften. Mit dem Teilhabechancengesetz gebe es seit Jahresbeginn diese neue Fördermöglichkeit.
Arbeitgeber bekommen bis zu fünf Jahren einen Lohnzuschuss: In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre.
„Ich hoffe, das Programm wird noch bekannter“, sagte Krauß. Gerade in der Privatwirtschaft gebe es mit Sicherheit Arbeitgeber, die Hilfskräfte einstellen würden, wenn es über einen so langen Zeitraum eine Finanzierung gebe. Auch für Menschen, die kürzer arbeitslos seien, gebe es ein zusätzliches Förderinstrument, informierte der CDU-Politiker. Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent.
Weitere Informationen unter: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose