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Masernimpfen darf nicht freiwillig sein

CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Masern-Impfpflicht verteidigt. "Masern sind keine leichte Kinderkrankheit", sagte Krauß. Masern könnten zum Tod führen.

 

Die Entscheidung über die Impfung könne nicht ins Belieben eines jeden Einzelnen gestellt werden. "Die Masernerkrankung ist hoch ansteckend", sagte Krauß. Jeder Bürger habe einen Anspruch darauf, dass der Staat sein Möglichstes tue, um nicht erkranken zu müssen. Eine Herdenimmunisierung sei insbesondere für jene Bürger hilfreich, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, geimpft zu werden.

Auch in anderen Bereiche mache der Staat den Bürgern Vorgaben, um die Bürger zu schützen. "Der Staat regelt auch, dass man auf der Straße rechts fahren muss - zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer", sagte Krauß. Diese Einschränkung der Freiheit sei genauso sinnvoll wie eine Masernimpfpflicht. "Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen muss dort seine Grenze finden, wo andere Bürger negativ betroffen wären", erklärte Krauß.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Masernschutz sieht vor, dass Kinder in Schule und Kindergärten gegen Masern geimpft sein müssen. Wenn Eltern dem nicht nachkommen, sind Bußgelder bis 2500 Euro möglich.