CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß wirbt angesichts der Corona-Krise für die Inanspruchnahme der Soforthilfe für Kleinstunternehmen. "Wir haben jetzt ein Programm, was sich an Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe richtet - denen mit einem Kredit nicht geholfen wäre", sagte Krauß. Nach einem Monat stehe vielen das Wasser bis zum Hals, da zum Beispiel Mietkosten weiter anfielen. Mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro stelle der Bund doppelt so viel Geld zur Verfügung wie in einem normalen Jahr für den Verkehrs- und Baubereich.
Die Soforthilfe richte sich an Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und an Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten. Wenn sie bis zu 5 Vollbeschäftigte haben, erhalten sie für drei Monate bis zu 9000 Euro. Haben Sie zehn Beschäftigte, dann 15.000 Euro. Voraussetzung sei, dass der Antragsteller durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sei - und nicht bereits vorher. Der Antragsteller müsse versichern, dass seine Existenz bedroht oder er nicht mehr über genügend flüssiges Geld verfügt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Anträge sollen möglichst in elektronischer Form gestellt werden. Für die Abwicklung sind die Länder zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html