Zum heute durch die Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Patientendaten-Schutz-Gesetzes erklärte CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß (Mitglied im Gesundheitsausschuss): "Mit dem Gesetz kommt endlich die elektronische Patientenakte in die Praxis. Ein Patient, der aus dem Krankenhaus entlassen wird, kann seine Patientendaten gleich mitnehmen. Hausärzte müssen nicht mehr Patientendaten hinterhertelefonieren. Wir holen in puncto Digitalisierung das auf, was in den vergangenen Jahren verschlafen worden ist. Die elektronische Patientenakte wird Doppeluntersuchungen vermeiden und dadurch zu deutlichen Kosteneinsparungen führen."