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Hilfen für Künstler

Die aktuelle Krise ist gerade auch für freischaffende Künstler besonders hart. Auftritte, Aufträge und vieles mehr brechen weg und somit leider auch die Einnahmen. 

 

Deshalb möchte ich auf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen:

 

1.) Freie oder private Anbieter von außerschulischem Musikunterricht aus Sachsen, die professionell und selbstständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend durch ihre Freiberuflichkeit verdienen und durch die Absage von außerschulischem Musikunterricht aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen Einnahmeausfälle nachweisen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60 % der nach-gewiesenen Einnahmeausfälle beantragen. Die maximale Unterstützung beträgt 750 EUR je Woche. Es darf zuvor keine andere Unterstützung in Anspruch genommen worden sein. Informationen zu den Finanzhilfen für freie und private Anbieter von Musikunterricht: https://www.saechsischer-musikrat.de/service/ausfallhonorare

 

2.) Die Soforthilfe des Musikrates: https://www.saechsischer-musikrat.de/corona/musikrat-hilft-sofort/musikrat-hilft-sofort/

 

3.) Das Stipendienprogramm Denkzeit: http://www.kdfs.de/foerderung/programme/denkzeit/

 

4.) Corona-Grundsicherung: Denkbar ist der Bezug von SGB-II-Leistungen, landläufig als Hartz IV bezeichnet. Grundsicherung (SGB II/XII-Leistungen) zur Kompensation von vorübergehenden Einkommenseinbußen können insbesondere Solo-Selbständige, Künstler und andere Selbständige u.a. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II erhalten.

Dafür haben wir das Antragsverfahren erleichtert. Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 vorgesehen:

- eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,

- eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und

- Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

 

Die Bundesregierung kann den Zeitraum für die erleichterten Bedingungen durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern. Die Jobcenter werden durch die Möglichkeit entlastet, Weiterbewilligungen auch ohne Antrag vorzunehmen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung 

Das Antragsformular: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf).

 

5.) Programm der Kulturstiftung des Bundes: : https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/reload_stipendien_startseite.html.