Nach der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz am Mittwoch in Berlin hat CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß vor einer unvollständigen elektronischen Patientenakte gewarnt. "Wir müssen die Patienten darauf hinweisen, dass sie nur dann mit einer optimalen Behandlung rechnen können, wenn ihr Arzt wirklich alle Daten einsehen kann", sagte Krauß. Es sei zwar richtig, dem Patienten selbst entscheiden zu lassen, welche Daten gespeichert werden. Allerdings sollten sie klar auf die Nachteile einer unvollständigen Patientenakte hingewiesen werden. Wenn der behandelte Arzt nicht über alle Informationen verfüge, bestehe ein erhöhtes Risiko für eine fehlerhafte Therapie. Für die Ärzte sei eine lückenhafte elektronische Akte unzuverlässig und aus juristischer Sicht unbrauchbar. Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller wollen 53 Prozent der Patienten den Zugriff auf bestimmte Ärzte und Befunde begrenzen.