CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Selbsttötung von Schwerkranken begrüßt. "Weder Ärzte noch der Staat können dazu verpflichtet werden, beim Selbstmord mitzuwirken", sagte Krauß. Das Gerichtsurteil beende eine jahrelange Hängepartie. "Gesundheitsminister Jens Spahn erhält mit dem Urteil volle Rückendeckung für seine Entscheidung, keine todbringenden Arzneimittel abzugeben", sagte Krauß. Auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Vergangenheit alle Anträge abgelehnt, die den Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung begehrten. Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen, die das Recht auf Selbsttötung für Schwerkranke zum Inhalt hatten.