Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß.
"Die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch darf nicht nur gegenüber der Schwangeren, sondern ebenfalls gegenüber Arbeitgebern und Krankenkassen verweigert werden", heißt es in dem Papier. Ärzte, die sich generellel weigerten, dürften keine beruflichen Nachteile erleiden. Auch Hilfspersonal wie Operationsschwestern seien zur Verweigerung befugt.
"Ich freue mich über die klare rechtliche Bewertung", sagte Krauß. Schließlich sei ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich verboten. Ärzte und Krankenschwestern müssten ihrem Gewissen folgen können.
Laut dem Papier ist die Zahl der Ärzte, die Abbrüche vornehmen, deutlich
gesunken: zwischen den Jahren 2003 und 2018 um 40 Prozent. "Die Zahlen sprechen dafür, dass sich mehr und mehr Ärzte mit der ethischen Dimension ihrer Arbeit auseinandersetzen", sagte der CDU-Gesundheitspolitiker.