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Ab Oktober: Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz

Ab Oktober zahlen Krankenkassen einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz. Darauf hat CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß hingewiesen. Der Festzuschuss für Brücken und Kronen steige von derzeit 50 Prozent auf dann 60 Prozent. Patienten, die in den vergangenen zehn Jahre regelmäßig beim Zahnarzt waren und dies im Bonusheft dokumentiert hätten, erhielten eine Erstattung von 75 Prozent. „Wer eine einzelne Lücke im Bonusheft hat, profitiert trotzdem von der erhöhten Erstattung der Zahnarzt-Rechnung“, erklärte der Gesundheitspolitiker. Die Neuregelungen finden sich im Terminservice- und Versorgungsgesetz. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war Alexander Krauß der zuständige Abgeordnete für dieses Gesetz.

 

Krauß verwies darauf, dass Menschen mit besonders geringem Einkommen den nötigen Zahnersatz zu 100 Prozent von ihrer Krankenkasse bezahlt bekämen. Die Grenze liege bei monatlichen Bruttoeinnahmen von 1.274 Euro. Bei einem Angehörigen erhöhe sich die Grenze auf 1.751,75 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um 318,50 Euro. Anspruchsberechtigt seien außerdem Sozialhilfe-Empfänger und Studenten, die BAföG erhielten, erklärte Krauß. Zu den Sozialhilfe-Empfängern zählten Hartz-IV-Bezieher und Empfänger von Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderungsrentner sowie Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe trägt. 

 

Ein Antrag müsse vorab bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes. Das Antragsformular könne zumeist von der Internetseite der Krankenkasse heruntergeladen werden, so der CDU-Politiker. 

 

„Wer leicht über der Grenze liegt, sollte dennoch einen Antrag bei seiner Kasse stellen“, empfiehlt Krauß. Der Patient bekomme dann zwar nicht alle Kosten erstattet, aber doch einen höheren Anteil. Die Höhe werde individuell berechnet und richte sich nach dem Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes. Diese Regelung werde als „individuelle Härtefallregelung“ bezeichnet. 

 

Grundlage der Kostenerstattung sei die so genannte Regelversorgung. Regelversorgung bedeutet: die einfache und zweckmäßige Lösung zur Wiederherstellung des Gebisses. Wer zum Beispiel statt einer Metallkrone eine Keramikkrone möchte, muss die Mehrkosten selbst tragen.