Immer mehr Väter im Erzgebirgskreis nehmen Elternzeit. Während nur jedes vierte im Jahr 2008 geborene Kind auch von seinem Vater in Vollzeit betreut wurde, so war dies schon bei jedem zweiten
Kind der Fall, dass 2017 das Licht der Welt erblickte. „Ich finde es gut, dass sich mehr und mehr junge Männer eine berufliche Auszeit nehmen, um sich der Kindererziehung zu widmen“, sagte
Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß (CDU). Das Väter-Engagement liege im Erzgebirge deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Jede Familie müsse selbst entscheiden, wie sie die Kindererziehung
organisiere, mehr Väterbeteiligung sei aber auf jeden Fall eine Bereicherung für die Kinder. Das Elterngeld stärke die Entscheidungsfreiheit der Eltern. In den statistischen Zahlen spiegle sich
die gewachsene Wertschätzung für das Familienleben wider, sagte Krauß. Er hatte die Zahlen beim Bundesfamilienministerium erbeten.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen
gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein
Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent
des Voreinkommens.
Beim ElterngeldPlus kann schon während Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit gearbeitet werden. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, doppelt so lange Elterngeld zu bekommen wie
Basiselterngeld. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Die genauen Zahlen:
Für 2008 geborene Kinder: 702 Väter (24,0 %) bezogen Elterngeld.
Für 2017 geborene Kinder: 1282 Väter (50,8 %) bezogen Elterngeld.
Mehr Infos zum Elterngeld: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752