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Notfalldienstreform im Blick behalten

Die Notfalldienstreform darf nach Ansicht von CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß nicht aus den Augen verloren werden. "Auch wenn in dieser Wahlperiode das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wohl nicht mehr verabschiedet wird: das Thema bleibt lösungsbedürftig", sagte Krauß. Das Gesetz sei ein wichtiger Baustein für eine bessere Verzahnung der Sektoren. Das derzeitige System sei mitunter ineffizient und damit teuer. "Gerade die Integrierten Notfallzentren (INZ) an den Krankenhäusern werden sowohl die Krankenhäuser als auch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst entlasten", wirbt Krauß für die Reform.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stelle der Bund 3 Mrd. Euro bereit, um moderne Notfall-Kapazitäten zu schaffen und die Digitalisierung zu befördern. "Bei ihren Investitionsentscheidungen dürfen die Länder die Notfalldienstreform nicht aus den Augen lassen", mahnte Krauß. Die 3 Mrd. Euro seien nicht dafür da, die Länder bei der klassischen Krankenhausfinanzierung zu entlasten. Das Geld müsse verwendet werden, um gut erreichbare INZs zu schaffen. 

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium hatte Anfang Oktober erklärt, sich aufgrund der Corona-Pandemie "mit einer umfangreichen Strukturreform der Notfallversorgung mehr Zeit lassen" zu wollen.