CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat davon abgeraten, auf dem Deutschen Ärztetag im Mai über die Beihilfe zum Suizid zu befinden. "Entscheidungen zum Beispiel zur Musterberufsordnung sollten erst dann getroffen werden, wenn der Bundestag einen Beschluss gefasst hat", sagte Krauß. Am Mittwoch habe der Bundestag zunächst eine Orientierungsdebatte geführt. In dieser Wahlperiode werde es aber sicherlich nicht mehr zu einer Entscheidung kommen, sagte Krauß. Der Ärztetag solle sich erst dann mit der Thematik befassen, wenn es einen neuen gesetzlichen Rahmen gebe. Wie die Suizid-Beihilfe geregelt werde, sei jetzt noch nicht absehbar, so Krauß. Es gebe verschiedene Ansätze und drei interfraktionelle Initiativen.
"Ich gehe davon aus, dass der Bundestag in der kommenden Wahlperiode eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung beschließen wird", sagte der CDU-Politiker. Darüber gebe es im Parlament Einvernehmen. Offen sei jedoch, inwieweit eine Beihilfe zum Selbstmord geleistet werden dürfe. Er selbst plädierte dafür, dass kein Arzt gezwungen werden dürfe, Beihilfe zum Suizid leisten zu müssen. "Für mich ist Sterbehilfe keine ärztliche Aufgabe", so Krauß. Diese könne das Vertrauensverhältnis zum Patienten untergraben. Der Hippokratische Eid sollte für die Ärzteschaft weiterhin die Richtschnur sein. Darin heißt es: " Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten." Krauß lobte die Stellungnahme der Initiative "Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben". Diese fordere auch eine am Leben orientierte Entscheidung ein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für verfassungswidrig erklärt. Der Strafrechtsparagraph 217 verletze das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.